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Jass Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen ist für uns unabdingbarer Bestandteil unseres unternehmerischen Handels.

Detaillierte Ausführungen zu unseren Werten, Grundsätzen und Handlungsrichtlinien entnehmen Sie bitte unserem Code of conduct.

Um Hinweisen auf Verstöße fair, angemessen und effizient nachzugehen, haben wir einen elektronischen Meldekanal eingerichtet. Dieses Hinweisgebersystem gibt Mitarbeitenden der Jass-Gruppe sowie Außenstehenden die Möglichkeit, mögliche gesetzliche Verstöße, Fehlverhalten und Verstöße gegen unternehmensinterne Regelungen und Richtlinien zu melden. All dies funktioniert vertraulich und geschützt. Der Hinweisgebende kann selbst entscheiden, ob er sich namentlich melden oder anonym bleiben möchte.

Es sind nur Hinweise zulässig, bei denen der Hinweisgeber im guten Glauben ist, dass die von ihm mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind.

Das allgemeine Verfahren ist in der Verfahrensordnung zum Jass Hinweisgebersystem erläutert.

Zu unserem elektronischen Hinweisgebersystem gelangen Sie über folgenden Link:
https://whistleblowerreporting.pwc.de/cc88473e83