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A. Präambel

Die Papierfabrik Adolf Jass mit ihren Gesellschaften Papierfabrik Adolf Jass GmbH & Co. KG und Papierfabrik Adolf Jass Schwarza GmbH (im folgenden Jass genannt) bekennt sich zu gesellschaftlicher Verantwortung und verantwortlicher Unternehmensführung. Dieser Code of Conduct beschreibt die Grundsätze, die Jass für eine verantwortliche Unternehmensführung für leitend und wesentlich hält. Generell soll unser gesamtes Handeln in allen Bereichen, insbesondere gegenüber Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von den Grundsätzen der Integrität und der Fairness geleitet sein. Nachhaltigkeit und der Schutz unserer Umwelt sind dabei wesentliche Prinzipien, die unser gesamtes Handeln leiten. Die Einhaltung geltender Gesetze bildet die Grundlage unseres Handelns. Die Regelungen dieses Code of Conduct geben eine maßgebliche Grundhaltung von Jass wieder. Sie begründen jedoch keine durchsetzbaren rechtlichen Ansprüche gegen Jass.

B. Allgemeine Grundsätze

  1. Einhaltung von Gesetzen: Wir halten in allen Ländern, in denen wir tätig sind, die geltenden Gesetze, Normen und sonstige Rechtsvorschriften ein und beachten zudem die jeweils bestehenden gesellschaftlichen Regeln.
  2. Geschäftspartner und Behörden: Jass bekennt sich zum Grundsatz des fairen Wettbewerbs gegenüber allen Marktteilnehmern und arbeitet ausschließlich nach allgemeinen anerkannten Geschäftspraktiken unter besonderer Berücksichtigung von Fairness und Ehrlichkeit. Gegenüber Behörden pflegen wir einen vertrauensvollen Umgang.
  3. Geschäftsgeheimnisse: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Jass sind verpflichtet, über alle betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort. Auch Geschäftsgeheimnisse von Dritten werden von Jass und ihren Mitarbeitern mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt.
  4. Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Die Umwelt zu schonen und nachhaltige Produkte sowie Produktionsprozesse sind uns Anliegen und Verpflichtung zugleich. Es ist ein wesentliches Bestreben von uns, Ökologie und Ökonomie in Einklang zu bringen. Dies ist ein elementarer Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und entspricht unserer Verantwortung für die Region und die hier lebenden Menschen. Um unserem Anspruch an eine umweltschonende und nachhaltige Wellpappenrohpapierproduktion gerecht zu werden, werden unsere Produktionsprozesse fortlaufend auch unter dem Gesichtspunkt der Ökologie optimiert. Nähere Informationen zu unseren Zertifizierungen in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt-, Energiemanagement, FSC und AEO-Sicherheit finden Sie auf unserer Homepage, auf der auch dieser Code of Conduct veröffentlicht ist

C. Ethische, globale und soziale Grundsätze

  1. Menschenrechte: Wir verpflichten uns unbedingt und unumstößlich, bei unserem gesamten Handeln die Menschenrechte immer als oberstes Gut zu achten und zu gewährleisten. Zwangsarbeit und Kinderarbeit in jeder Form lehnen wir strikt ab.
  2. Diskriminierung: Jede Form von Diskriminierung lehnen wir entschieden ab. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Diskriminierungen und Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
  3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind für uns sehr hohe Güter, die grundsätzlich und ausnahmslos Vorrang vor den Zielen der Produktion haben. Alle geltenden Vorschriften in diesem Bereich sind streng einzuhalten, es sind Bedingungen zu schaffen, die Risiken für Gesundheit und Sicherheit vermeiden. In diesem Zusammenhang sind auch die Regelungen der Arbeitsschutzgesetze und des Arbeitszeitgesetzes streng einzuhalten.
  4. Entlohnung: Jass gewährleistet, dass die Entlohnung ihrer Mitarbeiter den geltenden Gesetzen, insbesondere dem Mindestlohngesetz als Mindeststandard in vollem Umfang entspricht. Darüber hinaus werden die tariflichen Regelungen zu Entlohnungsfragen vollständig gewährleistet und eingehalten.

D. Wettbewerbsrechtliche Grundsätze

  1. Kartellrecht und Wettbewerb: Wir verpflichten uns uneingeschränkt zu einem ausschließlich fairen Wettbewerb gegenüber unseren Marktbegleitern und Wettbewerbern. Alle in diesem Zusammenhang geltenden kartell- und wettbewerbsrechtlichen Gesetze halten wir ein. Preis- und Konditionsabsprachen sowie Absprachen, die der Wettbewerbsbeschränkung oder der Markt- und Kundenaufteilung dienen, lehnen wir ab.
  2. Bestechung und Korruption: Alle Formen von Bestechung und Korruption werden strikt abgelehnt, entsprechende Verhaltensweisen werden von Jass unter keinen Umständen toleriert.
  3. Annahme und Anbieten von Geschenken: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jass dürfen im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit den Geschäftspartnern keine unzulässigen Vorteile anbieten oder gewähren oder selbige annehmen. Die Annahme von Geschenken ist untersagt. Ausgenommen sind nur der Üblichkeit entsprechende Bewirtungen oder gelegentliche Zuwendungen im wesentlichen in Form der gängigen Weihnachtsgeschenke. Die Annahme von Geldgeschenken ist in jedem Fall und in jeder Höhe unbedingt untersagt. Hier ist ausnahmslos ein strenger Maßstab anzulegen

E. Umsetzung

  1. Mitarbeiter: Jass bringt diesen Code of Conduct seinen Mitarbeitern in geeigneter Weise und in regelmäßigen Zeitabständen zur Kenntnis und achtet auf die Einhaltung der hier niedergeschriebenen Regelungen.
  2. Geschäftspartner: Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, in der Zusammenarbeit mit Jass ebenfalls alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Wir empfehlen unseren Geschäftspartnern, ebenfalls vergleichbare Grundsätze einzuführen